
Mit der EGRW in 3 Schritten zum Entsorgungsfachbetrieb
Panel 1
Voraussetzung für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb über unsere Gemeinschaft ist die Mitgliedschaft und ein formaler Antrag auf Überprüfung bzw. Überwachung.
Panel 2
Die Betriebsprüfung erfolgt nach Terminvereinbarung mit dem Sachverständigen und findet vor Ort - und ggf. an den weiteren zu zertifizierenden Betriebsstätten - statt. Hierzu sollten die erforderlichen Papiere einsehbar und die Tätigkeiten lückenlos nachgewiesen werden können (siehe unsere "Checkliste für Entsorgungsfachbetrieb" im Download-Center).
Panel 3
Der vom Sachverständigen erstellte Prüfbericht geht - in anonymisierter Version - an den EGRW-Überwachungsausschuss. Dieser prüft den Bericht dahingehend, ob die rechtlichen Vorschriften vom Unternehmen eingehalten werden und damit einer Zertifikatsvergabe nichts entgegen steht.


