Service
Mit der EGRW in 3 Schritten zum Entsorgungsfachbetrieb
1. Antrag stellen
für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb über unsere Gemeinschaft ist die Mitgliedschaft und ein formaler Antrag auf Überprüfung bzw. Überwachung.
2. Betriebsprüfung
Die Betriebsprüfung erfolgt nach Terminvereinbarung mit dem Sachverständigen und findet vor Ort – und ggf. an den weiteren zu zertifizierenden Betriebsstätten – statt. Hierzu sollten die erforderlichen Papiere einsehbar und die Tätigkeiten lückenlos nachgewiesen werden können.
3. Zertifizierung
Der vom Sachverständigen erstellte Prüfbericht geht – in anonymisierter Version – an den EGRW-Überwachungsausschuss. Dieser prüft den Bericht dahingehend, ob die rechtlichen Vorschriften vom Unternehmen eingehalten werden und damit einer Zertifikatsvergabe nichts entgegen steht.